AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der



Firma OstGlanz

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OstGlanz


Alle zwischen „Fahrzeugaufbereitung OstGlanz“

(im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

 

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, etc.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

1.4 Das Fahrzeug wird innerhalb der Geschäftszeiten gebracht oder nach Vereinbarung. Anschließend wird ein aktuelles Annahmeprotokoll des Fahrzeugs erstelle..KM Stand, Schäden etc.

​1.5 Jedes Fahrzeug wird während der Aufbereitung in der Werkstatt der Firma OstGlanz verwahrt um Schäden evtl. Marder, Wettereinflüsse auszuschließen.

 

§2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Auftraggeber ein schriftliches Auftragsformular unterzeichnen, wo alle relevanten Daten aufgenommen und gespeichert werden. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

2.3 Kommt es zum Vertragsabschlusses bzw. schriftliche Terminbestätigung ist eine sofortige Vorauszahlung fällig. Diese erhöht sich durch die gewünschte Leistung am Fahrzeug.

unter 100€ -200€ sind 10€ fällig

ab 200€ - 500€ sind 50€ fällig

ab 500€ ist die Hälfte des Angebotspreises fällig

Es kann Bar vor Ort, Überwiesen oder per Paypal bezahlt werden.

Ist der Betrag innerhalb von drei Werktagen nicht verbucht verfällt jeglicher Anspruch auf den Termin.

2.4 Sollte das Fahrzeug nicht von dem Auftraggeber abgeholt werden muss die Firma OstGlanz darüber informiert werden und benötigt eine Vollmacht vonr der Person die es abholt.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens drei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. geltend machen.

3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.

3.4 Sollte wie vereinbart der Abholtermin nicht wahrgenommen werden oder die Firma OstGlanz nicht Informiert werden das es nicht zum einhalten des Termins kommt, wird das Fahrzeug nach einer Stunde ins Nebengebäude in dem Fall Carport gebracht. Somit entfallen auch jegliche Ansprüche auf ein 100% Endergebnis.

§4 Reklamationen

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich und mit Bildern festzuhalten.

4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

4.4 Mit dem Protokoll zur zum Abschluss des Auftrages ist der Auftraggeber mit seiner Unterschrift einverstanden das ausreichend Zeit bei der Übergabe war und Fragen oder kleine Nacharbeiten sofort erledigt wurden. Sollten Mengel am Fahrzeug erst zu Hause auffallen ist sofort die Firma OstGlanz zu informieren und das Fahrzeug erneut vorzustellen.

§5 Haftung und Garantie

5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung des Auftragsformulars hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.

 

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, Marderschutz etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular schriftlich zu vermerken.

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1. Der Auftraggeber akzeptiert die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Terminvereinbarung.

6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

6.3. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder per Paypal.

7.2. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort bei Abholung des Fahrzeuges.

7.3 Sollte die Zahlung vor Ort nicht erfolgen wird das Fahrzeug nicht herausgegeben. Die Firma OstGlanz hat das Recht das Fahrzeug, Felgen usw. einzubehalten bis die Zahlung erfolgt ist.

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam werden.

7.4 Sollte schriftlich eine andere Zahlungsform festgehalten werden und diese nach 7 Werktagen nicht beglichen sein, wird die Firma OstGlanz das Inkassounternehmen informieren und Ihre Daten weiter geben.

§8 Preise / Pauschalpreise

8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis gelten gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.

§9 Fahrzeugüberführung

9.1. Hiermit bin ich als Auftraggeber einverstanden das das Fahrzeug auf dem Firmengelände bewegt werden darf. Somit kann der KM Stand um ein kleinstes abweichen

 

§10 Leihwagen

10.1 Wird ein Leihwagen zur Aufbereitung gebucht, benötigt die Firma OstGlanz den Personalausweis. Des weiteren wird der Leihwagen in Bar bei uns nach der Abgabe sofort bezahlt. Das Fahrzeug wird wieder Vollgetankt an uns abgegeben wenn das nicht der Fall ist wird eine KM Pauschale vom Autohaus Bauer per Rechnung fällig.

10.2. Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

© OstGlanz


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